Vergütung und Finanzierung

Dein Einkommen nach der Schule hängt stark von deiner gewählten Ausbildung oder deinem Studium ab.

Betriebliche Ausbildung

Schulische Ausbildung

  • Bei einer schulischen Ausbildung gibt es keine Vergütung.
  • Wer an einer privaten Schule lernt, muss in der Regel Schulgeld zahlen.
  • Zur Unterstützung kann Schüler-BaföG beantragt werden.

Studium

  • Als Studierende kannst du BaföG beantragen. In Brandenburg ist der Antrag auch Online möglich.
  • Informationen zu Voraussetzungen, Förderhöhen und Rückzahlungen findest du im BAföG-Portal.

Weitere finanzielle Unterstützungen

  • Kindergeld: Wenn du unter 25 bist und eine Ausbildung oder ein Studium machst, können deine Eltern weiterhin Kindergeld erhalten.
  • Wohngeld: Grundsätzlich haben BAföG- oder BAB-Empfänger:innen keinen Anspruch auf Wohngeld. Ausnahmen sind möglich, z. B. wenn du mit Familienangehörigen in einem gemeinsamen Haushalt lebst.
  • Stipendien: Neben BAföG gibt es zahlreiche Stipendienprogramme, die nicht nur exzellente Noten, sondern auch gesellschaftliches Engagement oder die Überwindung besonderer Hürden honorieren. Infos unter Stipendien (BMBF).
  • Nebenjobs: Viele Auszubildende und Studierende finanzieren sich zusätzlich durch Minijobs oder Werkstudententätigkeiten. Wichtig: Einkommensgrenzen beim BAföG beachten.
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