Ihr Einkommen nach der Schule ist von Ihrer Beschäftigung abhängig. Eine betriebliche Ausbildung wird vergütet. Über eine durchschnittliche monatlicheAusbildungsvergütung in Ihrem Beruf erfahren Sie in der Datenbank der Ausbildungsvergütungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausbildungsförderung vom Staat - Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Ob und wieviel BAB Sie erhalten können, liefert Ihnen der BAB-Rechner.
Bei einer schulischen Ausbildung bekommen Sie keine Vergütung, dagegen, wenn Sie an einer privaten Schule lernen, müssen Sie meistens Schulgeld zahlen. Sie können aber eine Unterstützung –SchülerbaföG beantragen.
Als StudentInnen können Sie einen Antrag auf Studenten BaföG stellen. In Brandenburg kann das auch Online gemacht werden. Wichtige Informationen zu den Voraussetzungen und Rückzahlungen finden Sie hier.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und eine Ausbildung oder Studium machen, erhalten Ihre Eltern für Sie Kindergeld.
SchülerInnen, StudentInnen und Auszubildende, die BAföG oder BAB bekommen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Sie können nur in Ausnahmefällen diese Unterstützung bekommen, z. B., wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften.